gemäss Beilagenverzeichnis des Revisionsgesuchs). Hierzu ist zu bemerken, dass der Gesuchsgegner 1 einziges Mitglied des Verwaltungsrates und die Gesuchsgegnerin 2 Geschäftsführerin der Gesuchsgegnerin 3 waren resp. sind. Auf eine eingehende Wiedergabe der Begründung dieser Strafanzeige (pag. I/21 ff.) wird an dieser Stelle verzichtet. Die erwähnte Strafanzeige deckt sich nicht nur inhaltlich, sondern über mehrere Seiten sogar wortwörtlich und grafisch mit dem Revisionsgesuch vom 7. Juni 2004, welches unter der nachfolgenden Ziff. III.1.1 detailliert wiedergegeben wird. Es kann grundsätzlich darauf verwiesen werden.