erwog das damalige Gericht, gestützt auf Klagebeilage 14 sei hier auch ein Betrag von CHF 26'000.00 für Schaufenster geltend gemacht worden. Klagebeilage 14 datiere allerdings bereits vom 2. September 1999 und beziehe sich – als Offerte – nur auf den Schaden vom 21./22. August 1999. Diese Unklarheit sei auch von der Verteidigung in der Hauptverhandlung aufgeworfen worden.