Der IFPD überlasse entsprechende Schlussfolgerungen dem Gericht und halte als Selbstverständlichkeit fest, dass sich bei den meisten Menschen Handlungen aus deren Persönlichkeit und den speziellen Umständen erklären würden. Zu dieser Persönlichkeit halte der IFPD fest, der Gesuchsteller verfüge über ein gesteigertes Selbstwertgefühl sowie ein rigides Wertesystem. Er nehme sich heraus, ihm zugefügtes Unrecht auf eigene Weise zu regeln. Mit anderen Worten passe die Persönlichkeit bzw. der Charakter des Gesuchstellers zu den von diesem zugestandenen Taten.