Strafverfahren gegen A. a. Am 4. April 2003 verurteilte der Gerichtspräsident 1 des Gerichtskreises XI Interlaken- Oberhasli den Verurteilten/Gesuchsteller (nachfolgend: Gesuchsteller) im Verfahren S 01 50 wegen qualifizierter Sachbeschädigung und mehrfacher Sachbeschädigung zu sieben Monaten Gefängnis, zu einer Busse von CHF 5'000.00, zu den verbleibenden Verfahrenskosten, zu neun Zehnteln der Interventionskosten der Privatklägerschaft 1-3 sowie zur Zahlung von Schadenersatz von - CHF 86'384.10 an die Privatklägerin/Gesuchsgegnerin 3 (nachfolgend: Gesuchsgegnerin 3);