tragen kann – offensichtlich nicht bewusst war (vgl. ebenso Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 5. Oktober 2010 [SK 2010/6], bundesgerichtlich bestätigt am 23. Mai 2011 [BGE 6B_20/2011]). Mit anderen Worten liegt kein rechtsgültiger Verzicht auf die Konstituierung als Privatkläger vor und die Zivilklage vom 25. Januar 2010 (pag. 128 ff.) ist gerichtlich zu beurteilen. […] 3