2 Wenn sich aufgrund einer Laienerklärung nicht ergibt, ob sich ein Geschädigter als Privatkläger konstituieren will, muss die Untersuchungsbehörde rückfragen (vgl. MAURER, a.a.O., S. 138 f.). Dass ein Laie überfordert ist, ein entsprechendes Formular korrekt ausfüllen zu können, liegt auf der Hand, zumal die Konstituierung als Privatklägerin nicht gleichzeitig mit der Anzeigeerhebung erfolgen muss, die Praxis der Polizei aber dahingehend ist, dass das Ausfüllen dieses Punktes auf dem Formular in jedem Fall entweder in die eine oder in die andere Richtung verlangt wird.