Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, Postfach 6250, 3001 Bern wegen einfach Körperverletzung, etc. Regeste: Die Vorinstanz hatte dem freigesprochenen Angeschuldigten die Privatklägerstellung aberkannt, weil er auf dem Formular bei der Polizei die entsprechenden Felder mit «Nein» angekreuzt hatte. Das ist überspitzt formalistisch, zumal dem damals noch nicht anwaltlich vertretenen Angeschuldigten offensichtlich nicht bewusst war, was dieser Verzicht bedeuten würde. Es liegt deshalb kein rechtsgültiger Verzicht auf die Konstituierung als Privatkläger vor.