Die vorliegend zu beurteilende Kurve ist wie dargelegt nicht derart schmal und eng, dass ein Kreuzen unmöglich ist. Kommt hinzu, dass sich die Kurve auf einer signalisierten Bergpoststrasse befindet, auf welcher die übrigen Verkehrsteilnehmer mit entgegenkommenden Linienfahrzeugen rechnen müssen, die bekanntermassen mehr Platz in Anspruch nehmen. In Anbetracht dieser Umstände kommt die Kammer zum Schluss, dass die Sicherheit des Verkehrs es nicht zwingend erfordert, vor der fraglichen Kurve ein akustisches Warnsignal abzugeben, sofern die Kurve — wie vorliegend — vom Führer des Linienfahrzeugs langsam und umsichtig befahren wird.