Dementsprechend sind von einem Fahrzeugführer, der zum Befahren einer Kurve die Strassenmitte überqueren muss, unterschiedliche Vorsichtsmassnahmen zu verlangen, je nachdem, ob er eine Sicherheits- oder eine Leitlinie überfährt. Während die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, beim Überfahren einer Sicherheitslinie in einer Kurve die übrigen Verkehrsteilnehmer zu warnen, erscheint dies beim Überschreiten einer Leitlinie nicht zwingend erforderlich, sondern ist anhand der konkreten Beschaffenheit der Kurve zu bestimmen. Die vorliegend zu beurteilende Kurve ist wie dargelegt nicht derart schmal und eng, dass ein Kreuzen unmöglich ist.