Die Verkehrsteilnehmer sind somit auf solchen Strecken gehalten, ihre Geschwindigkeit und Fahrweise — insbesondere in Kurven — dahingehend anzupassen, dass auch ein Kreuzen mit einem Linienfahrzeug möglich bleibt, sofern wie vorliegend die Breite der Kurve dies zulässt. Mit anderen Worten ist eine Kurve auf einer Bergpoststrasse nicht bereits dann als eng zu betrachten, wenn ein Linienfahrzeug zum Befahren der Kurve die Leitlinie überschreiten muss, sondern erst dann, wenn das Kreuzen mit einem Linienfahrzeug