Unübersichtliche, enge Kurven liegen typischerweise dann vor, wenn die Sicht ungenügend und das Kreuzen schwierig oder unmöglich erscheint (SCHAFF- HAUSER, Grundriss des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Band I, Bern 2002, N 897). Bei der fraglichen Kurve ist die Sicht auf den Strassenverlauf nach der Kurve eingeschränkt, weshalb es sich unbestrittenermassen um eine unübersichtliche Kurve handelt. Wie dem Beweisergebnis zu entnehmen ist (Ziff. II. 2.1. oben), ist indessen das Kreuzen in dieser Kurve nicht sonderlich schwierig oder gar unmöglich.