Die Sicht auf den Verlauf der fraglichen Kurve ist durch einen Wald eingeschränkt. Die beiden Fahrbahnhälften sind im Kollisionspunkt je ca. 4 Meter breit, durch eine Leitlinie getrennt und auf beiden Seiten der Strasse befinden sich in und nach der Kurve Strassenleitpfosten. Die fragliche Kurve weist eine Breite auf, die das Kreuzen zweier Personenfahrzeuge bei entsprechend angepasster Fahrweise und Geschwindigkeit erlaubt. Das Kreuzen in der fraglichen Kurve kann nicht als besonders schwierig oder gar unmöglich bezeichnet werden. Auszug aus den Erwägungen: [...] III. RECHTLICHE WÜRDIGUNG