Er befuhr die Kurve in der Nähe der Strassenmitte, mithin auf der linken Seite seiner Fahrbahnhälfte. B. seinerseits war in der Kurve mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h unterwegs. Diese betrug zum Zeitpunkt der Kollision noch zwischen 10 bis 18 km/h. Zum Befahren der Kurve musste B. aufgrund der Grösse des Postautos und der am Strassenrand befindlichen Strassenleitpfosten die Leitlinie um ca. einen halben Meter überschreiten. B. hat unmittelbar vor der Kurve kein Warnsignal abgegeben. Bei der Gurnigelstrasse handelt es sich um eine gekennzeichnete Bergpoststrasse. Die Sicht auf den Verlauf der fraglichen Kurve ist durch einen Wald eingeschränkt.