SR 817.024]). Dabei sind Kühltemperaturen so zu wählen, dass die Lebensmittelsicherheit jederzeit gewährleistet ist (Art. 25 Abs. 2 HyV). 1.3 Der Berufungsführer ist als Bewilligungsinhaber und Geschäftsführer die für den Betrieb des Restaurants B. verantwortliche Person im Sinne von Art. 3 LGV. Ihm obliegt es demzufolge, insbesondere die Einhaltung der Hygiene- und Temperaturvorschriften sicherzustellen.