Regeste: Für Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz ist der Bewilligungsinhaber und Geschäftsführer eines Restaurants strafrechtlich persönlich verantwortlich, sofern die Widerhandlung auf einem betriebsüblichen Vorgang basiert, für dessen Organisation und Kontrolle er im Rahmen seiner Tätigkeit zuständig ist. Auszug aus den Erwägungen: [...1 II. SACHVERHALT UND BEWEISWÜRDIGUNG