126 Abs. 2 StGB gesprochen werden kann. Der Bundesrat führte hierzu in seiner Botschaft aus, dass der Täter dann wiederholt handelt, wenn die Tätlichkeiten mehrmals am gleichen Opfer verübt werden und eine gewisse Regelmässigkeit aufweisen. Die Botschaft verlangt, dass die Schläge „zahlreich und systematisch", sei es auch nur während einiger Stunden oder Tage, verabreicht werden (Botschaft 1985, 1033).