Redaktionelle Vorbemerkungen Der Beschuldigte gab seinem rund 5-jährigen Sohn im Zeitraum von zwei Jahren zwei leichte, aber schmerzhafte Klapse auf das Gesäss und an den Kopf; einmal als der Sohn sich im 14. Stock aus dem Fenster lehnte und dabei Legosteine aus dem offenen Fenster warf und einmal als der Sohn Spielzeug gegen den Vater und die Grosseltern sowie gegen deren Möbel warf. Zudem gab er ihm im gleichen Zeitraum einen leichten, ebenfalls schmerzhaften Tritt (Stups) an das Gesäss, als dieser auf dem Boden sass. Auszug aus den Erwägungen IV. RECHTLICHE WÜRDIGUNG