Gemäss dem heutigen Wortlaut sind Waffen, Waffenzubehör, Munition etc. vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Dadurch wird auch der Schutz vor dem Zugriff durch Diebe eingeschlossen, schliesslich sind Diebe geradezu als Paradebeispiel unberechtigter Dritter zu bezeichnen. Im Übrigen dient die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen im Sinne der obigen Ausführungen nicht nur der Verhinderung von Diebstählen sondern – wie die Zuger Polizei in ihrem Merkblatt zu Recht ausführt – auch der eigenen Sicherheit und der Suizidprävention.