Daraus lässt sich einzig der Schluss ziehen, dass die Räte der Meinung waren, dass der Wortlaut des bundesrätlichen Entwurfs genügend konkret und bestimmt ist und keiner detaillierteren Formulierung bedarf. Entgegen der Auffassung der Verteidigung, fordert der schliesslich verabschiedete Gesetzestext durchaus die Aufbewahrung von Waffen an einem vor Diebstahl geschützten Ort, wenn auch nicht so explizit wie der Vorschlag der Kommission. Gemäss dem heutigen Wortlaut sind Waffen, Waffenzubehör, Munition etc. vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.