dafür zu sorgen, dass davon nicht unbefugter oder leichtsinniger Gebrauch gemacht wird, insbesondere nicht durch Minderjährige.“ Rhyner Kaspar äusserte sich dazu für die Kommission wie folgt: „Mit dieser Änderung will die Kommission die Fassung des Bundesrates präzisieren. Die Formulierung "sorgfältig aufzubewahren" wurde als etwas zu mager und zu locker beurteilt. Der Antrag der Kommission setzt klare Ziele und stellt höhere Bedingungen. Unter der Formulierung "an einem vor Diebstahl geschützten Ort" versteht man "unter Verschluss".“