• keine Kleiderschränke, Pultschubladen, Kellerräume etc. zum Aufbewahren von Waffen zu benutzen; • einen speziellen Sicherheitsbehälter im Kofferraum des eigenen Autos oder im eigenen Heim einbauen zu lassen, um die Gefahr von Waffendiebstählen aus dem Auto oder der Wohnung zu mindern. Demzufolge kann festgehalten werden, dass sowohl aus Sicht des VBS als auch aus Sicht der Polizei, Waffen in schiessunfähigem Zustand aufbewahrt werden sollten. Aus Ziff. 96 des vorzitierten Reglements des VBS ergibt sich zudem, dass Ordonnanzwaffen grundsätzlich unter Verschluss zu lagern sind. Ansonsten gäbe der letzte Satz des ersten Abschnitts von Ziff.