Waffen und Munition sind getrennt zu lagern und die übrige persönliche Ausrüstung ist ebenfalls unter Verschluss zu halten. Ebenfalls hilfreich erscheint ein Blick ins Merkblatt der Zuger Polizei für die Aufbewahrung von Schusswaffen (zum Download erhältlich unter www.zug.ch/behoerden/sicherheitsdirektion/zuger-polizei/dienstleistungen/waffen-1; besucht am 24. Juni 2011). Darin wird unter anderem empfohlen • Waffen und Munition (bei Seriefeuerwaffen zusätzlich auch der Verschluss) getrennt aufzubewahren;