Strittig ist einzig, was unter einer sorgfältigen Aufbewahrung und dem Schutz vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu verstehen ist respektive, ob der Angeschuldigte gegen diese Norm verstossen hat. Zur Beantwortung der Frage, welcher Grad an Sicherheit gegeben sein muss, damit von einer sorgfältigen Aufbewahrung inklusive Schutz vor dem Zugriff unberechtigter Dritter gesprochen werden kann, können die Richtlinien des eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutzes und Sport (VBS) über die Aufbewahrung der persönlichen (Militär-)Waffe herangezogen werden. Von Belang ist dabei insbesondere Ziff.