26 Abs. 1 WG. A. ist zusammenfassend schuldig zu erklären, der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen bzw. festgestellt am 15.09.2008 in Schliern bei Köniz, indem er seine Pistole SIG Sauer P 228 geladen in einer unverschlossenen Schublade und insofern unsorgfältig aufbewahrt hat.“