Regeste: Anlässlich einer Hausdurchsuchung wurde beim Angeschuldigten eine durchgeladene Schusswaffe in einer Schublade eines Korpusses unter dem Schreibtisch gefunden. Der Schlüssel zur Schublade steckte. Unter einer sorgfältigen Aufbewahrung inklusive Schutz vor dem Zugriff unberechtigter Dritter ist zu verstehen, dass Waffen grundsätzlich von der Munition getrennt (folglich ungeladen) und an einem gut abgeschlossenen und nicht leicht zugreifbaren Ort aufbewahrt werden sollen. Auszug aus den Erwägungen: [...]