5. Einfache Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Ziff. 1 SVG) Gemäss Art. 90 Ziff. 1 SVG wird mit Busse bestraft, wer Verkehrsregeln verletzt, ohne dass die qualifizierten Voraussetzungen von Art. 90 Ziff. 2 SVG erfüllt sind. Durch den unterlassenen zweiten Kontrollblick verletzte der Berufungsführer die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten und somit die Verkehrsregeln der Art. 34 Abs. 3, Art. 41. Abs. 1 SVG und Art. 10 Abs. 1 VRV. Er handelte dabei wie hievor ausgeführt fahrlässig. Demzufolge ist der Tatbestand von Art.