Hätte der Berufungsführer das Überholmanöver sorgfältig weitergeführt, hätte er spätestens im Zeitpunkt, als er die Leitlinie habe überfahren wollen, beim Blick in den Seitenspiegel erkennen müssen, dass sich auf der zweiten Überholspur ein Fahrzeug genähert habe, das viel zu schnell unterwegs und schon sehr nah gewesen sei. Hätte er sich — statt direkt auszuschwenken — nur langsam der Leitlinie genähert und nochmals kontrolliert, ob die Fahrbahn frei sei, hätte er den Überholvorgang abbrechen können und es wäre nicht zu der Situation gekom-