Sei der Blinker gesetzt, müsse sich der sorgfältige Fahrzeugführer nochmals vergewissern, dass das Manöver durchgeführt werden könne, ohne andere zu gefährden. Hätte der Berufungsführer das Überholmanöver sorgfältig weitergeführt, hätte er spätestens im Zeitpunkt, als er die Leitlinie habe überfahren wollen, beim Blick in den Seitenspiegel erkennen müssen, dass sich auf der zweiten Überholspur ein Fahrzeug genähert habe, das viel zu schnell unterwegs und schon sehr nah gewesen sei.