Eine Bejahung dieser Frage würde letztlich bedeuten, dass die Berufung auf den Vertrauensgrundsatz als eine Art Belohnung für verkehrsregelkonformes Verhalten erschiene. Dies kann offensichtlich nicht die Meinung sein, besteht die Funktion des Grundsatzes doch im Wesentlichen darin, die Grenzen der Sorgfaltspflicht zu bestimmen.