6 ne Geschwindigkeitsüberschreitung von rund 10 km/h gewärtigt werden müsse, werde dieses Mass bei einer auf 60 km/h beschränkten Strecke jedenfalls nicht höher sein. Mit anderen Worten habe der Berufungsführer in keiner Weise mit einem Geschwindigkeitsexzess bis über das Doppelte der signalisierten Höchstgeschwindigkeit zu rechnen gehabt.