5 Ill. Rechtliche Würdigung 1. Vorbemerkung Die Vorinstanz wirft dem Berufungsführer zusammengefasst vor, er sei in der zu beurteilenden Situation vortrittsbelastet gewesen und habe mit seinem Verhalten den Vortritt und damit die Verkehrsregeln der Art. 34 Abs. 3 und Art. 44 Abs. 1 SVG sowie Art. 10 Abs. 1 VRV verletzt. Betreffend der ihm vorgeworfenen Verkehrsregelverletzung beruft sich der Berufungsführer im Wesentlichen auf den Vertrauensgrundsatz, dessen Anwendung nachfolgend unter Ziff. 2 zu prüfen ist.