massgebend ist allein die Zeitdifferenz zwischen dem Setzen des Blinkers und dem Entscheidungszeitpunkt, aus welcher sich die seit dem Setzen des Blinkers aufgeholte Wegstrecke berechnen lässt. Anhand der Wegstreckeneinblendung der Videoaufzeichnung lässt sich zudem erkennen, dass das zivile Dienstfahrzeug in der Zeit vom Setzen des Blinkers (9998.00 m) bis zum Entscheidungspunkt (10057.6 m) eine Strecke von gerundet 60 m durchfahren hat, wohingegen die Verteidigung eine zurückgelegte Strecke von 100 m errechnet hat, was auf die unzutreffende Berücksichtigung einer Reaktionszeit zurückzuführen ist.