Weshalb bei der Berechnung der aufgeholten Strecke eine Reaktionszeit miteinbezogen werden soll, ist nicht ersichtlich; massgebend ist allein die Zeitdifferenz zwischen dem Setzen des Blinkers und dem Entscheidungszeitpunkt, aus welcher sich die seit dem Setzen des Blinkers aufgeholte Wegstrecke berechnen lässt.