Der Entscheidungspunkt liegt gemäss Auswertungsbericht bei der Zeitangabe von 425.10 s, was einer Zeitdifferenz zum Moment des Setzens des Blinkers von 1.76 s entspricht. In dieser Zeit legte das zivile Dienstfahrzeug (bei einer mittleren Geschwindigkeit von 120 km/h bzw. 33.33 m/s) eine Distanz von 58.67 m zurück, während sich das Fahrzeug des Berufungsführers in der gleichen Zeit (bei einer mittleren Geschwindigkeit von 70 km/h bzw. 19.44 m/s) um 34.22 m fortbewegte. Das zivile Dienstfahrzeug näherte sich somit in der Zeit vom Setzen des Blinkers bis zum im Auswertungsbericht festgelegten Entscheidungspunkt 24.45 m an das Fahrzeug des Berufungsführers an.