Soweit dem Auswertungsbericht zu entnehmen ist, dass sich unter der Annahme einer Reaktionszeit von 0.8 s die Fahrzeuge um 10.98 m angenähert hätten und dadurch der Gefährdungsabstand unterschritten worden sei, weshalb eine Gefährdung des zivilen Dienstfahrzeugs vorgelegen habe, ist anzumerken, dass diese weitergehende Auswertung auf einem rein virtuellen Szenario beruht und nicht Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht wiedergibt.