Entsprechend dem vom Berufungsführer geschilderten Ablauf habe er zuvor in den Rückspiegel geschaut und weit hinten ein Fahrzeug erkannt. Werde für die Umsetzung dieser Beobachtung mit dem Setzen des Blinkers und für die Zeitspanne bis zum erstmaligen Aufleuchten desselben ein Intervall von geschätzten (mindestens) 0.2 s veranschlagt, sei von einem massgebenden letzten Blick nach hinten bei der Zeitangabe von rund 423.00 s auszugehen. Gemäss dem Auswertungsbericht habe Polizist B. (erst) beim Punkt 10057.60 m zu reagieren begonnen, was der Zeitangabe von 425.10 s entspreche.