3 Die Verteidigung führt weiter aus, es stelle sich die Frage, in welcher Entfernung sich der zivile Dienstwagen befunden habe, als der Berufungsführer den Blinker gesetzt und das Überholmanöver eingeleitet habe. Der Blinker habe erstmals bei der Zeitangabe von ca. 423.34 s aufgeleuchtet. Entsprechend dem vom Berufungsführer geschilderten Ablauf habe er zuvor in den Rückspiegel geschaut und weit hinten ein Fahrzeug erkannt.