bei der Zeiteinblen-dung von ca. 423.34 eingesetzt habe. Gleichzeitig mit dem Einsetzen des Blinkzeichens habe der Berufungsführer begonnen, das Fahrzeug kontinuierlich nach links zu ziehen. Von einem nachfolgenden, vorsichtigen Verkehrsteilnehmer sei daher zu erwarten gewesen, dass er ab diesem Moment zumindest vom Gas gehen resp. unverzüglich abbremsen und die weitere Entwicklung der Situation aufmerksam verfolgen würde, um auf die sich abzeichnende Gefahr reagieren zu können. Unter diesen Umständen hätte dem Auswertungsbericht korrekter Weise ein wesentlich früherer Entscheidungszeitpunkt zugrunde gelegt werden müssen.