Dem Auswertungsbericht kann entnommen werden, dass diese Momentauswertung durch den Sachbearbeiter der Kantonspolizei an der Bandstelle mit der Wegstreckeneinblendung 10057.6 m durchgeführt worden sei. Zum Zeitpunkt des Fahrstreifenwechsels hätten sich die Fahrzeuge noch 20.68 m voneinander entfernt befunden; in der angenommenen Reaktionszeit von 0.8 s habe sich das Polizeifahrzeug ungebremst nochmals um 10.98 m angenähert, wodurch der Gefährdungsabstand von 0.5 s (9.75 m) unterschritten worden sei. Das Ereignis sei durch eine verkehrsübliche Bremsung der Polizei nicht vermeidbar gewesen, das Polizeifahrzeug sei gefährdet geworden.