Der Berufungsführer wechselte auf der dreispurigen Autobahn zuerst von der Normalfahrspur auf die erste Überholspur, auf welcher er mit einer Geschwindigkeit von gerundet 70 km/h eine kurze Strecke hinter einem langsamer fahrenden Lastwagen fuhr. In der Folge schaute er in den Rück- sowie in den Seitenspiegel, erkannte in gewisser Distanz ein Fahrzeug auf der zweiten Überholspur, setzte den Blinker und schwenkte gleichzeitig nach links aus, ohne vorher nochmals links über die Schulter zu blicken.