Am Samstag, 22. Mai 2010, fuhr der Berufungsführer um 7.05 Uhr mit einem VW Polo auf der Al-West zwischen den Anschlüssen Bern-Bümpliz und Bern-Neufeld in Richtung Bern- Wankdorf. Aufgrund einer Baustelle war die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt auf 60 km/h beschränkt. Der Berufungsführer wechselte auf der dreispurigen Autobahn zuerst von der Normalfahrspur auf die erste Überholspur, auf welcher er mit einer Geschwindigkeit von gerundet 70 km/h eine kurze Strecke hinter einem langsamer fahrenden Lastwagen fuhr.