Der Berufungsführer fuhr auf der Autobahn im Baustellenbereich mit ca. 70 km/h (signalisierte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), als er sich entschloss, einen vor ihm fahrenden Lastwagen zu überholen. Er führte einen Kontrollblick durch und erkannte dabei in einer Distanz von ca. 50 Metern auf der Überholspur ein Fahrzeug. Er erkannte jedoch nicht, dass es sich dabei um ein ziviles Dienstfahrzeug der Polizei handelte, welches mit rund 120 km/h unterwegs war (ohne Blaulicht und Martinshorn).