Zwischenzeitlich ergingen in der urteilenden Kammer mehrere „Abstands-Urteile“, so unter anderem am 7. Mai 2010 (Nr. 2010/59 i.S. W.P.), in welchem speziell hingewiesen wurde auf den Entscheid SK Nr. 2006/361 vom 28. November 2006 sowie die Empfehlung des Plenums der Strafabteilung vom 10. Dezember 2002. Zusammenfassend wurde in diesem Plenum be- 5 schlossen, im Sinne einer Richtlinie der Polizei zu empfehlen, bei einem zeitlichen Abstand von 0.5 Sekunden oder weniger bei einer Widerhandlung gegen Art.