Hinzu komme, dass die Berufungsführerin dem Verkehrsgeschehen grösste Aufmerksamkeit geschenkt habe und zum Bremsen jederzeit bereit gewesen sei. Schliesslich habe das gefahrene Tempo bei lediglich 60 km/h gelegen, was das Gefährdungspotential eines zu geringen Nachfahrabstandes gegenüber höheren Geschwindigkeiten ganz erheblich verringert habe. Ein Fahrzeug wie dasjenige, welches die Berufungsführerin im fraglichen Zeitpunkt gefahren sei, wiege inkl. Fahrer rund 1'450 kg. Die davon ausgehende kinetische Energie betrage bei der effektiv gefahrenen Geschwindigkeit von 60 km/h rund 200'000 Joule (= [Masse in kg] x [Geschwindigkeit in m/s]2 / 2). Bei einer Geschwindigkeit von 80, resp.