Ebenfalls nicht zu greifen vermag das Argument der Verteidigung, das gefahrene Tempo von bloss 60 km/h habe das Gefährdungspotential erheblich verringert. Denn fehlende Pannenstreifen, wechselnde Fahrbahnverläufe sowie ein- und ausmündender Verkehr führten im Baustellenbereich zu einer gesteigerten Grundgefährdung der Strassenbenutzer.