Regeste: Die Beschuldigte befuhr mit ihrem Personenwagen die Autobahn A1-West zwischen der Verzweigung Weyermannshaus und der Ausfahrt Bern-Neufeld. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug aufgrund der Gesamterneuerung der Stadttangente bloss 60 km/h. Da den beiden Polizisten im vorausfahrenden zivilen Polizeifahrzeug der knappe Abstand auffiel, wurde die Fahrt der Beschuldigten aufgezeichnet. Auf einer Messstrecke von 809 Metern wurden 11 Messdaten ausgewertet. Dabei ergaben sich Nachfahrabstände von minimal 0.26 Sekunden und maximal 0.51 Sekunden.