49, N 1 f.). Wie bereits erwähnt handelt es sich bei der Vergewaltigung um eine Spezialform der sexuellen Nötigung. Sie unterscheidet sich von der sexuellen Nötigung nur dadurch, dass der Geschlechtsverkehr an einer Frau vollzogen wird und folglich das Geschlechtsteil des Mannes in die Scheide der Frau eindringen muss. Alle anderen sexuellen Handlungen, auch gewaltsames Eindringen in den Anus (bei Frauen oder Männern) fallen unter die sexuelle Nötigung. Dies ist bei der Frage, ob echte Realkonkurrenz oder unechte Konkurrenz vorliegt, zu berücksichtigen.