189, al. 45). e. In subjektiver Hinsicht ist auch bezüglich der Qualifikationsmerkmale mindestens Eventualvorsatz erforderlich. Das Wissen muss sich jedoch nicht auf deren Auslegung erstrecken. Im vorliegenden Fall genügt das Wissen, dass der Einsatz des grossen Küchenmessers am Hals der Privatklägerin zu schweren Verletzungen hätte führen können. Es ist allgemein bekannt, dass der Hals ein diffiziler Teil des menschlichen Körpers ist, an dem sowohl scharfe als auch stumpfe Gewalt fatale Folgen haben können.