10 führen: Man denke dabei z.B. an den Serienvergewaltiger, der bei jeder Vergewaltigung genau gleich vorgeht. Je nach dem, ob sein Opfer mutig, ängstlich oder z.B. suizidal ist, wäre der qualifizierte Tatbestand erfüllt oder eben nicht, obwohl sich jeder Vorfall von aussen betrachtet genau gleich abgespielt hat. Und selbst wenn man mit der Vorinstanz davon ausgehen wollte, dass die empfundene Angst für die Frage der Qualifikation relevant sein müsse, so sind die Schlüsse im vorliegenden Fall falsch gezogen, konnte doch unter Ziff.