Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte der Privatklägerin das Messer ein paar Sekunden lang mit der geschliffenen Seite gegen den Hals in der Gegend des Kehlkopfs gehalten, wobei er sie gleichzeitig an den Haaren gerissen hat, um ihren Kopf an seinen Penis hinunterzuziehen. In so einer Situation kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Opfer (aus Panik) und/oder der Täter (aus Reaktion auf die panische Abwehrreaktion) eine abrupte oder unkontrollierte Bewegung macht, welche zu einer lebensgefährlichen Verletzung am Hals führen kann. Wer in einer Paniksituation wie reagiert, ist weder steuerbar noch voraussehbar.